Beratung zu den europäischen Anforderungen der Verpackungsverordnung und der Grüne Punkt in Europa

Die europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie (94/62/EG) fordert von, in Europa produzierenden Herstellern, die eigenen Verpackungen der Wiederverwertung zurückzuführen. Dies kann entweder geschehen, indem diese ein System zur Rücknahme des eigenen Verpackungsmaterials bei dem Käufer des Produktes einführen (findet selten Anwendung), oder indem Sie eine Lizenz eines gemeinnützigen Programms erwerben, wie beispielsweise dem „Grünen Punkt“, das Sie der Verpflichtung der Zurückführung der eigenen, auf den europäischen Markt platzierten Verpackungsmaterialien, in die Wiederverwertung enthebt. Das Programm "Grüner Punkt“ ist das standardmäßige Wiederverwertungsprogramm, das bis heute in mehr als einem Dutzend europäischer Länder, Anwendung findet.

Für weitere Informationen zur Beratung über den „Grünen Punkt“ kontaktieren Sie uns bitte.

Die Steuerung der Einhaltung der europäischen Verpackungs- und Abfallrichtlinien mit den länderspezifischen "Grüne Punkt"-Programmen ist für Unternehmen, speziell solche die europaweit tätig sind, sehr zeitaufwendig. Jedes länderspezifische Programm erfordert eine eigene Lizenz. Diese Programme fordern einen Bericht über die von Ihnen angefallenen Verpackungsmaterialien und erheben, abhängig von den berichteten Mengen, unterschiedliche Lizenzgebühren. Das Logo des „Grünen Punktes“ kann nur auf Ihrer Verpackung abgedruckt werden, wenn Sie eine Lizenzvereinbarung besitzen und die Lizenzgebühr entrichtet haben. Die Lizenzvereinbarung macht eine physikalische Präsenz in der EU oder die Repräsentation durch ein unabhängiges Unternehmen mit einer Präsenz in der EU erforderlich.

Vorzüge des Managements der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtliniendurch die Emergo Group:

  • Bei Bedarf Registrierung Ihres Unternehmens mit dem nationalen „Grünen Punkt“ Programm
  • Zentralisierte Finanz-, und Verwaltungskontrolle der Teilnahme am „Grünen Punkt“ und dessen Gebühren
  • Erstellung und Einreichung der Berichte zum „Grünen Punkt“
  • Geringere Abhängigkeit von einzelnen, wechselnden Vertreibern und Vermeidung von Verantwortungskonfusion beim Wechsel eines Vertreibers
  • Wir unterstützen alle Branchen

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